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Google: Urteil über Bildersuche

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gegen eine Klägerin entschieden. Somit verletze die Google-Bildersuche keine Urheberrechte. Die Klägerin betreibt eine Internetseite mit Abbildungen ihrer Kunstwerke, die im Februar 2005 bei Eingabe ihres Namens als Vorschaubilder angezeigt wurden.

Bei gerichtlichen Vorinstanzen wurde die Unterlassungsklage der Malerin aus Weimar bereits abgewiesen. Laut eine Berufungsgerichtes, soll Google das Urheberrecht der Klägerin wiederrechtlich verletzt haben. Die Forderung der Klägerin auf Unterlassung der Anzeige von Vorschaubildern sei jedoch rechtsmissbräuchlich, da diese darauf abzielten, Google zu schaden. Der Karlsruher Bundesgerichtshof hat dem nun widersprochen und das Urteil damit begründet, dass Google “keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung begangen” habe.
Die Klägerin hätte sich zwar nicht direkt damit einverstanden erklärt, dass ihre Bilder in der Suchmaschine zu finden seien, jedoch auch von keiner technischen Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Seite vor diesen Einträgen zu schützen, so der für Urheberrechtsfragen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs.

Das Urteil stößt im Internet auf überwiegend positive Resonanz. “Ein Verbot der Bildersuche hätte die Nutzbarkeit des Internets deutlich eingeschränkt”, so Volker Smid, Präsidiumsmitglied des IT-Verbands Bitkom. (Marco Schürmann | Quelle: Golem.de)

© www.beyond-print.de


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